Historische Entwicklung
Eine weit verbreitete Vorstellung der Ehekonzeption ist die „Liebesehe“ [1]. Diese entstand etwa zum Ende des 19. Jh. als Gegenentwurf zu den oftmals arrangierten Konvenienzehen, im Hinblick einer „Wahrung von Besitz und Stand“ (Weichselbraun 2006:24). Eine romantisierende Vorstellung unter den geistigen Eliten, in der laut Schenk (1987, zit. nach Weichselbraun 2006) die Frauen „ihre männliche[n], die Männer ihre weiblichen Züge ausbilden“ sollten, ging dabei von einem einzigartigen Du aus, welches allein zu einem selbst passen würde. Die Vorstellung der „wahren Liebe“ fand politischen Einzug in die anfängliche Frauenbewegung, die sich gegen die Konvenienz- und Zwangsehe richtete (ebd.:24f.).
Bereits zuvor entwickelte sich im 18. Jh die bürgerliche Ehe. Zwar lassen sich auch hier schon gewisse Elemente der Liebesehe erkennen, allerdings überwogen materielle Gründe der Eheschließung bei weitem. Die Vernunft hatte sich der Sexualität und Sinnlichkeit unterzuordnen. Das patriarchalische Rollenverständnis manifestierte sich zusehends, indem es eine ökonomische Abhängigkeit der Frauen durch Haushaltung, Mutterschaft etc. schuf und gleichzeitig oftmals ein Altersgefälle (und somit auch ein Machtgefälle) zwischen dem Ehemann und der Ehefrau existierte. So waren Frauen bis ca. 1900 nach deutschem Recht nicht geschäftsfähig (ebd.:25).
Im 20. Jh. war das weit verbreitete Modell der Familie geprägt durch den Ernährer und die Verantwortliche für Heim und Kinder. In der breiten Gesellschaft wurde das bürgerliche Ehe- und Familienmodell akzeptiert und ausgeführt. Die Anbindung der Sexualität an die Ehe wurde durch Psychoanalyse und Sexualwissenschaften grundlegend hinterfragt. Während sich nach dem 1. Weltkrieg die Sexualmoral lockerte und Frauen ökonomisch unabhängiger waren, herrschten nach dem 2. Weltkrieg konservative Vorstellungen vor. Mit dem Aufkommen der Pille 1966 nahm der voreheliche Geschlechtsverkehr zu und unter StudenInnen und FeministInnen entstanden Diskurse über den Zusammenhang von Sexualität, Herrschaft und Kapitalismus. Populär wurde das Buch „Die offene Ehe“ von Nena & George O’Neill aus dem Jahre 1975, in dem gleichzeitig die Partnerschaft und individuelle Freiheiten betont werden (ebd.:25-27).
Mit dem Wirtschaftsboom der Nachkriegszeit und der zunehmenden Nachfrage nach Frauen als Arbeitskräfte, wurde es zusehends einfacher sich aus den ökonomischen Zwängen einer Ehe loszureißen. Scheidungen gingen nun deutlich mehr von Frauen aus. Es kam zu einer Verschiebung von einer ökonomisch zentrierten, zu einer individualbiographischen und oft gefühlsbetonten Ehekonzeption mit diversen Aushandlungs- und Abstimmungsprozessen (vgl. ebd.:28).
Die Wirklichkeit zeigt, dass das Ideal der modernen Liebesehe, einer lebenslangen, monogamen, auf Liebe gegründeten, Verbindung ein Konstrukt ist – entstanden aus dem Versuch, romantische und bürgerliche Vorstellungen miteinander zu verschmelzen (ebd.:28).
Für Stengel (2008:1713) ist „Liebe die derzeit normativ unhinterfragte Voraussetzung für partnerschaftliche Beziehungen“, die „im Vergleich mit den rational-ökonomischen Bindemitteln der vorindustriellen Zeit (Hof, Grund, Mitgift usw.) […] jedenfalls ein Element der Partnerbindung dar[stellt], das als flüchtig und tendenziell bedroht gelten kann“. Weiterhin sieht er in der romantischen Liebe ein Hauptargument für die zunehmende Instabilität binärer Beziehungen und bezeichnet sie als gleichzeitiges Binde- und Lösemittel von Paarbeziehungen (ebd.).
Situation heute
Nach dieser Ausführung kann also festgehalten werden, dass die „Liebesehe“ ein Konstrukt der Romantik war, die sich von der bürgerlichen „Vernunft“-Ehe abzugrenzen versuchte. Diese romantisierte Vorstellung hat sich bis heute verfestigt bzw. weiterhin angepasst. Durch die Geschichte hinweg allerdings, wurden Ehen vor allem von Frauen aus sozioökonomischen Gründen vollzogen. Die Religion spielt eine ebenso wichtige Rolle, in der die römisch-katholisch tradierte Vorstellung der sakramentalen Eheschließung die Einheit (Treue, Monogamie und Heterosexualität) und die Unauflöslichkeit ins Zentrum rückt.
In diesem Kontext erklärt sich womöglich ein Mangel an Pluralität innerhalb der praktizierten Ehekonzeptionen. Es scheint verwerflich zu sein, aus ökonomischen Gründen zu heiraten. Dies betrifft die Diskussionen über jüngere Frauen mit älteren Männern, aber auch Ehen zwischen Deutschen und Asylbewerben, die sich oftmals dem Vorwurf der Erschleichung der Aufenthaltsgenehmigung (Scheinehe) ausgesetzt sehen und von Behörden darauf peinlich genau geprüft werden. Andererseits gibt es auch Beispiele wie das der zwei älteren Frauen, die sich zur gegenseitigen sozialen Absicherung heirateten, trotz bekundeter Heterosexualität.
Weiter könnte gefragt werden, ob es nun verwerflich ist aus steuerrechtlichen Gründen zu heiraten!? Ehen mit starken Einkommensunterschieden bringen Steuervorteile. Doch auch aus Armut wird geheiratet, wenngleich diese Tendenzen weniger in Deutschland zu finden sind. Wieder liegen die Gründe in sozioökonomischen Zwängen. Doch wenngleich es viele Beispiele dafür gibt, dass die eheliche Lebensgemeinschaft nicht nur aus Liebe geschlossen wird, bleibt es weiterhin das gesellschaftliche Idealbild.
§ 1353 BGB über die „Eheliche Lebensgemeinschaft“ bezeichnet die Ehe als Lebens- und Beistandsgemeinschaft. Doch die Einschränkungen sind vielfältig. Sie fangen da an, wo sich Menschen nicht aus sozioökonomischen Gründen verheiraten dürfen, um eine andere Staatsangehörigkeit zu erlangen. Gerade ökonomische Zwänge waren in der Geschichte grundlegend für lebenslange Ehen und die sozioökonomische Befreiung der Frauen führte zum Umbruch. Womöglich ist eine sog. „Scheinehe“ nicht für die Ewigkeit gedacht, wenngleich dies im Vorfeld bei beiden Ehepartner sicher nie 100%ig feststeht. Die Vorstellung der „Unauflöslichkeit“ in der christlichen Ehe, sollte kein Argument gegen eine Lebensgemeinschaft auf Zeit sein. Die Realität in Deutschland zeigt nämlich, dass der Anteil der Ehescheidungen an allen Ehelösungen von 15% (19660) auf 40% (2005) bzw. über 200.000 gestiegen ist (Statistisches Bundesamt 2007). Die eheliche Lebensgemeinschaft auf Zeit ist also mittlerweile eine weitverbreitete Praxis.
Während die Benelux-Staaten, Spanien, Portugal und Teile Skandinaviens bereits eine gleichgeschlechtliche Ehe eingeführt haben, fordern hierzulande nur zwei (im Bundestag vertretene) Parteien die Gleichstellung von gleichgeschlechtlicher Ehe und Heteroehe. Lediglich im Falle einer Geschlechtsumwandlung, die während einer bestehenden Ehe durchgeführt wird, darf eine gleichgeschlechtliche Ehe nach Transsexuellengesetz (TSG) existieren. Grund für die bisher fehlende Gleichstellung ist der bundesweite, mehrfache Widerstand der CDU/CSU und FDP gegen diverse Gesetzesvorschläge.
§ 1306 BGB schließt explizit bigame und polygame Ehen aus. Polyamorie bedeutet, dass mehrere Personen eine Liebesbeziehung miteinander eingehen, da sie eine „traditionelle“ Zweierbeziehung nicht als einzig und allein erstrebenswerte Form ansehen. Diese Form der Beziehung(en) kann sehr divers und unterschiedlich stark offen für weitere Beziehungen sein. Mal sind es sexuelle Vorstellungen, mal der Wunsch nach Zärtlichkeit und mal einfach nur Zuneigung. Polyamore Beziehungen sind in der Vorstellung konservativer Menschen womöglich die Gegenkonzepte zur heterosexuellen, binären „Liebesbeziehung“. Entweder ist solch eine polyamoröse Lebensgemeinschaft eine rein homosexuelle, oder aber eine bisexuelle, seltener aber eine heterosexuelle (z.B. eine Frau mit zwei Männern, welche miteinander aber keine Beziehung eingehen). In der Anthropologie wurde die Polygamie als die meistpraktizierte Form der Lebensgemeinschaften weltweit identifiziert. Auch hier sind sozioökonomische Interessen oftmals vordergründig, wenngleich auch starke hierarchische (und oftmals männliche dominierende) Strukturen innerhalb dieser Beziehungen bestehen. Da Frauen zumindest in Deutschland aber relativ gute Möglichkeiten haben für sich selbst zu versorgen, dürften auch polygame Beziehungen weniger aus monetärer Abhängigkeit entstehen. Lediglich die Piratenpartei Deutschland hat im Jahr 2010 die Forderung der Gleichstellung aller Partnerschaften unabhängig von Geschlecht und Anzahl in ihr Parteiprogramm aufgenommen. Wenngleich Polyamorie auf Grund der sexuellen Selbstbestimmung legal ist, ist eine staatliche Anerkennung einer polyamorösen Lebensgemeinschaft bisher nicht denkbar.
Fazit
Die Möglichkeiten der Lebensgemeinschaften sind vielfältig. Mal wird der Aspekt der Liebe stärker betont, mal die sozioökonomischen Vorteile. Doch über all dem schwingt die Moral, die mal stärker christlich, mal bürgerlich oder mal romantisch geprägt ist. Die Konzeption der Ehe ist auch ein Spiegel der Gesellschaft in der wir uns befinden. Aus Unwissen, Vorurteilen und Ängsten heraus werden Scheinehen angeprangert, Polygamie verurteilt und „Homoehen“ abgelehnt. Die Politik ist hier gefragt, denn gesellschaftlicher Wandel hin zu einer pluralistischen Gesellschaft, geht nur einher mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und einem Abbau von Hürden und Verboten.
[1] Zur Frage, ob „Liebe“ ein geeigneter wissenschaftlicher Begriff ist, siehe Stengel (2008:1711-1713) und Corsten (1993:12).
Quellen:
Corsten, Michael (1993): Das Ich und die Liebe. Subjektivität, Intimität, Vergesellschaftung, Opladen.
Schenk, Herrad (1987): Freie Liebe, wilde Ehe. Über die allmähliche Auflösung der Ehe durch die Liebe. München.
Statistisches Bundesamt [Hrsg.] (2007): Ehescheidungen 2005. <http://www.bpb.de/files/3PNI7I.pdf, 21.07.2011>
Stengel, Stephan: Liebe und Partnerwahl in der Moderne. Zwischen Natur und Sozialität In: Karl-Siegbert Rehberg [Hrsg.] (2008): Die Natur der Gesellschaft. Verhandlungen des 33. Kongresses der Deutschen
Gesellschaft für Soziologie in Kassel 2006. Teilbd. 1 u. 2, Frankfurt am Main. <http://www.ssoar.info/ssoar/files/dgs/33-2006/1706.pdf, 20.07.2011>
Weichselbraun, Michael: Die Liebesehe – Von den Anfängen ihres Ideals zur Wirklichkeit in unserer Gegenwart. In: la:sf Lehranstalt für systemische Familientherapie [Hrsg.] (2006): Systemische Notizen. Heft 04. <http://www.la-sf.at/la-sf/upload/pdf/2006-04-03_Weichselbraun.pdf, 20.07.2011>